AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge der Trustpark, insbesondere Parkdienstleistungen, Shuttle- und Valet-Services sowie Zusatzleistungen.
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Trustpark stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Die AGB gelten auch dann, wenn Trustpark Leistungen in Kenntnis abweichender Kundenbedingungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Angebote von Trustpark sind freibleibend.
  5. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Buchungsbestätigung von Trustpark zustande.
  6. Mitarbeiter und Beauftragte von Trustpark sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, sofern keine gesetzliche Vertretungsbefugnis besteht.

§2 Parkvertrag, Mietverhältnis & Valet-Service

  1. Mit Annahme der Buchung kommt ein reines Mietverhältnis über einen Stellplatz zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder besondere Obhutspflicht ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
  2. Trustpark stellt dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht, außer bei ausdrücklich vereinbarter Langzeit- oder Festmiete.
  3. Trustpark ist berechtigt, Fahrzeuge innerhalb des Betriebsgeländes oder auf andere eigene oder angemietete Flächen umzusetzen.
  4. Fahrzeuge dürfen maximal 50 km bewegt werden (z. B. Umparken, Valet-Service, Zusatzleistungen).
  5. Das Fahrzeug muss:
    • verkehrssicher sein
    • über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen
    • zugelassen sein
    • eine gültige Prüfplakette besitzen
  6. Trustpark ist berechtigt, die Annahme des Fahrzeugs zu verweigern. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
  7. Wird das Fahrzeug 3 Tage nach Mietende nicht abgeholt:
    • verlängert sich der Vertrag nicht automatisch (§ 545 BGB ausgeschlossen)
    • Trustpark erhebt eine tägliche Standgebühr von 40 €
    • Trustpark darf das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen lassen
  8. Die Herausgabe des Fahrzeugs kann bis zur vollständigen Zahlung verweigert werden (Zurückbehaltungsrecht).

§3 Zusatzkosten & Sonderregelungen

  1. Verlängerung bis 24 Stunden vor Abreise: 10 € pro Tag
  2. Verlängerung weniger als 24 Stunden vorher: 10 € pro Tag + 40 € Pauschale
  3. Vorzeitige Rückgabe: 20 € Pauschale
  4. Verspätete Übergabe am Abgabetag (über 2 Stunden): Service kann abgelehnt oder gegen 20 € erneute Annahmegebühr erfolgen
  5. Fahrzeuge über 5 m Länge: 20 € Aufpreis
  6. Maximale Fahrzeughöhe: 2,10 m
  7. Unzureichender Tankinhalt: Betankung 10 €, Tankservice 20 €
  8. Zusatzleistungen können zusätzliche Fahrten verursachen.

§4 Verhalten auf dem Betriebsgelände

  1. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO, Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten.
  2. Reparaturen, Fahrzeugwäsche, Entsorgung von Betriebsstoffen oder Müll sind untersagt.
  3. Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor dürfen nicht abgestellt werden.
  4. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen, andernfalls auf Kosten des Kunden.
  5. Trustpark ist berechtigt, Fahrzeuge bei Gefahr auf Kosten des Kunden zu entfernen.

§5 Shuttle-Service

  1. Shuttle-Service wird im Zusammenhang mit einer Parkplatzbuchung kostenfrei angeboten.
  2. Pünktlichkeit liegt in der Verantwortung des Kunden; bei Verspätung entfällt der Anspruch.
  3. Eine pünktliche Ankunft am Flughafen ist kein Vertragsbestandteil.
  4. Keine Haftung für Verspätungen oder Gepäckschäden.
  5. Über- und Sondergepäck ist vorab anzumelden.
  6. Bei alkoholisierten oder aggressiven Personen kann die Beförderung verweigert werden.

§6 Haftung

  1. Trustpark haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  3. Keine Haftung für Diebstahl, Brand, Vandalismus, Naturereignisse, Reifenschäden, Steinschläge, technische Defekte.
  4. Keine Haftung für Gegenstände oder Wertgegenstände im Fahrzeug.
  5. Schäden beim Valet-Service sind über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zu regulieren.
  6. Der Kunde haftet für Schäden durch technische Mängel seines Fahrzeugs.
  7. Ohne sofortige Schadensmeldung gelten Schäden als nicht entstanden.
  8. Mit Verlassen des Übergabeortes bestätigt der Kunde den mangelfreien Zustand.

§7 Preise & Zahlung

  1. Alle Preise sind Bruttopreise.
  2. Zahlung ist sofort fällig.
  3. Keine Herausgabe ohne vollständige Zahlung.
  4. Aufrechnung nur mit unbestrittenen Forderungen.

§8 Rücktritt / Stornierung

  1. Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei.
  2. Danach voller Preis fällig.

§9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung von Trustpark.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von Trustpark.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.